Schulsozialarbeit an der 9. Grundschule


Die Mitarbeiterin des Jugendhaus-Leipzig e.V. bietet an der 9. Grundschule die Schulsozialarbeit an. Auf Grund einer Kooperationsvereinbarung arbeiten alle Fachkräfte im Haus eng zusammen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, eine angenehme Schulatmosphäre zu schaffen, in der sich alle willkommen und wohl fühlen und die Übergänge von Kita und Grundschule sowie Grundschule und weiterführende Schule gut gelingen. Jeder Schüler und jede Schülerin soll somit den Standort Schule als positiven Lern – und Lebensort erfahren.

Die Schulsozialarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe und soll dabei helfen Schwierigkeiten, Spannungen und Konflikte im sozialen Umfeld der Schule zu vermeiden bzw. diese abzubauen.

Zu verstehen ist die Schulsozialarbeit an der 9. Grundschule als eine Begleitung aller Schüler und Schülerinnen der Schule in ihrem kindlichen Entwicklungsprozess, sowie als Form der Unterstützung bei der Bewältigung von persönlichen und sozialen Schwierigkeiten und Problemlagen im Kontext Schule.

 

Schulsozialarbeit bietet Beratung für:

 

  • Schüler und Schülerinnen
  • Lehrer und Lehrerinnen
  • Eltern
  • Erzieher und Erzieherinnen

 

Bei Problemen wie zum Beispiel:

 

  • Sozialverhalten
  • mit Lehrern, anderen Schülern oder zu Hause
  • Fragen spezifisch für Jungen und Mädchen

 

Außerdem führt die Schulsozialarbeiterin sozialpädagogische Gruppenarbeit und themenbezogene Projektarbeit durch, zum Beispiel:

 

  • Soziales Lernen
  • Potenzial Klassensprecher / Klassenrat

 

Die Schulsozialarbeit beruht dabei auf den Prinzipien der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit.

Die Eltern können sich gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail an Frau Schröck wenden, um Gesprächstermine zu vereinbaren.

 

 

Mobil: 0176/ 768 542 73 (Kontaktzeiten: 8.30 Uhr - 15.00 Uhr))

 

E-Mail: schroeck@jugendhaus-leipzig.de



9. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig

Gersterstraße 74

04279 Leipzig

+49 (0) 341 3338734-0

Unsere Schule nimmt am

"EU-Schulprogramm"

mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union teil.

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Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.