Sachunterricht

Das Fach Sachunterricht ist ein Fach mit vielfältigen Inhalten, regional wie weltweit. Im Mittelpunkt steht das verstehende Lernen, das darauf zielt, den gleichen Gegenstand aus unterschiedlichen Sichtweisen zu betrachten und diese zu verbinden. 

 

Im Laufe der vier Grundschuljahre werden Erfahrungen, Vermutungen  und Meinungen der Schüler in wissenschaftliche Erkenntnisse überführt. Handlungsorientiertes und entdeckendes Lernen hat im Fach Sachunterricht einen großen Stellenwert. Hierbei werden  unterschiedliche Lernorte und Handlungsräume genutzt und die Medien in kritischem, verantwortungsvollem Umgang einbezogen.

 

Vielfältige Methoden werden im Sachunterricht angewandt, um fachspezifische Kompetenzen, Lernkompetenzen und Sozialkompetenz der Schüler auszubilden:

 

 

 

×        Beobachten

 

×        Messen

 

×        Planen

 

×        Informieren

 

×        Nachschlagen

 

×        Sammeln

 

×        Vergleichen

 

×        Erkunden

 

×        Recherchieren

 

×        Experimentieren

 

×        Protokollieren

 

×        Kommunizieren

 

×        Kooperieren

 

×        Reflektieren

 

×        Schlussfolgern

 

×        Sinnerfassendes Lesen

 

×        Dokumentieren

 

×        Skizzieren

 

 

 

Folgende Ziele sind dabei zu erreichen  (vgl. LP Sachsen – allgemeine fachliche Ziele):

 

×         Der Schüler versteht es, sich in der sozial und kulturell gestalteten Umwelt zurechtzufinden und diese mitzugestalten.

 

×         Der Schüler versteht es, sich mit Erscheinungen in der Natur auseinanderzusetzen.

 

×         Der Schüler versteht es, sich in Raum und Zeit zu orientieren.

 

×        Der Schüler versteht es, sich mittels sprachlicher Fähigkeiten und fachspezifischer Verfahrensweisen Sachverhalte zu erschließen und darzustellen.

 

9. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig

Gersterstraße 74

04279 Leipzig

+49 (0) 341 3338734-0

Unsere Schule nimmt am

"EU-Schulprogramm"

mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union teil.

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Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.