LRS Feststellungsverfahren 2022/ 2023

Termine

  • 03.01. - 27.01.2023:  Durchführung verschiedener Screening Verfahren
  • Ende Januar 2023:   Durchführung von Elterngesprächen bei Besonderheiten 
  • 08.02.2023:                  Informationselternabend - Aula 9. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig
  •  06.03. - 27.03.2023: Start LRS - Feststellungsverfahren 2022/23 (teilnehmende Schüler bekommen eine eigene Einladung)
  • Ende Mai 2023:           Zuweisung der LRS - Schülerinnen und Schüler an die Stützpunktschulen
  • Anfang Juli 2023:       Vorbereitungselternabend für die Klassen 3/I des Schuljahres 2022/23

1.   WAS WIRD IM FV-LRS GEMACHT?

  • 9. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig ist seit 10 Jahren Stützpunktschule für LRS
  • Zwischen 8.00 und 12.50 Uhr werden verschiedene Screenings und Tests in Gruppen- oder Einzelsituation durchgeführt:
  • Rechtschreibtests
  • Test zur Wahrnehmung der Lautsprache
  • Lesetests
  • Buchstabentest
  • Mathetests
  • Sprachlicher Status wird festgestellt
  • Arbeitsweise, Motivation, Konzentration, Ausdauer und Sozialverhalten
  •  Kinder haben zwischen den Tests genug Zeit zur Erholung, auch eine große Frühstückspause, Hofpause
  • Wenn einige Kinder zu Einzeltests geholt werden, können die Kinder der Gruppe unter Aufsicht sich auch einige Zeit selbständig beschäftigen mit Puzzle, Büchern, Mandalas, Rätsel o.ä.
  • Kinder benötigen nur die Federmappe mit zwei Füllern und zwei Bleistiften, Lineal
  • Geben sie genug zu trinken mit
  • Hin- und Rückweg Ihres Kindes liegt in Ihrer Verantwortung, ganz oft lösen das die Schulen intern, ab 7.45 Uhr ist unsere Schule offen
  • Sollte Ihr Kind von einer anderen Person (Oma, Tante …) abgeholt werden, geben Sie bitte dieser Person eine Vollmacht mit
  •  An beiden Testtagen liegt eine Liste aus mit Teminangeboten für Sorgeberechtigte für ein Auswertungsgespräch
  • Elterngespräche dauern ca. 15 min

 

2.   WER IST ANWESEND?

  • Feststellung der LRS Ihrer Kinder, bei denen das vermutet wird, erfolgt durch ein berufenes Diagnostikteam
  • das LRS-Diagnostikteam bereitet das FV-LRS vor, führt es durch und wertet es aus
  •  zum Team gehören LRS-Lehrer, Schulpsychologen, Sprachheilpädagogen, Beratungslehrer und Schulleiter

 

3.   WIE ERFOLGT DIE AUSWERTUNG?

  • nach Beendigung der Tests werden die Testunterlagen ausgewertet
  • das Diagnostikteam berät über jedes einzelne Kind, zur besseren Erinnerung deshalb die Bitte um eine Fotoerlaubnis
  •  im Elterngespräch teilen wir Ihnen mit, ob bei Ihrem Kind eine LRS vorliegt,
  • außerdem erhalten sie einen Vorschlag zur weiteren Förderung
  • mögliche Ergebnisse können sein:
  • keine LRS: Schüler wird an der GS gefördert
  • mittlere LRS: Besuch einer LRS-Klasse wird empfohlen, Schüler kann in  einer LRS-Klasse gefördert werden
  • schwere LRS: Besuch einer LRS-Klasse wird dringend empfohlen, Schüler sollte in einer LRS-Klasse gefördert werden
  • Wichtig: da bei den Elterngesprächen schon die Anträge auf den Besuch einer LRS-Klasse gestellt, sollten sie sich bis zu diesem Zeitpunkt über folgendes klar werden:
    • wenn mein Kind eine LRS bestätigt bekommt, stelle ich den Antrag auf Beschulung in einer LRS-Klasse -  ja oder nein
    • Sollte ein Antrag gestellt werden, der zweite Sorgeberechtigte nicht mit zum Auswertungsgespräch kommen, Vollmacht für Antrag mitbringen
  • den Eltern und dem antragstellenden Schulleitung (Stammschule) wird das Ergebnis schriftlich mitgeteilt,
  • Wichtig: Brief gut aufheben, da einziger Nachweis ob LRS oder nicht

9. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig

Gersterstraße 74

04279 Leipzig

+49 (0) 341 3338734-0

Unsere Schule nimmt am

"EU-Schulprogramm"

mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union teil.

Jetzt LehrerIn in Sachsen werden!!!



Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.