Aktuell

Liebe Eltern, Großeltern und Verwandte,

 

unter folgendem Link kann jeder volljährige Bürger der Stadt Leipzig seine Unterstützung zu aktuellen Bürgereinwänden bekunden.

https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/stadtverwaltung/haushalt-und-finanzen/buergereinwaende/#c214402

Sicher hilft das etwas bei der Entscheidung, wenn viele Bürger hier Zustimmung signalisieren. Bitte unterstützen Sie unser Vorhaben, die Schule unserer Kinder noch attraktiver zu gestalten.


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Bürgereinwände 2019-20 mit Bildern
9. Schule 2019-20 Bürgereinwände.pdf
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Wer sind wir?

Den Elternrat der  9. Grundschule bilden die Klassenelternsprecher*innen. Der Elternrat nimmt die Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule und dem Schulträger wahr. Der Elternrat wird jeweils für ein Schuljahr gewählt und tagt in regelmäßig stattfindenden, nicht öffentlichen Sitzungen.

 

Was wollen wir? 

Wir wollen eine enge, vertrauens- und respektvolle Kommunikation zwischen Eltern, Lehrer*innen, Erzieher*innen und unseren Kindern pflegen und unterstützen.

 

Wir wollen konstruktiv und kooperativ mit allen Beteiligten (Schule/ Hort/ Hortelternrat/ Förderverein usw.) zusammenarbeiten, das Schulkonzept weiter entwickeln und das Schulleben mitgestalten.

 

Wir wollen durch Unterstützung gemeinschaftsbildender Aktivitäten gemeinsam mit Lehrer*innen und Erzieher*innen Werte vorleben,  Traditionen pflegen und das Gemeinschaftsgefühl an der Schule stärken

 

Wir wollen die Eltern in unseren Klassen stets aktuell, transparent und vor allem zeitnah über Aktuelles aus dem Schulleben informieren und bei Entscheidungen einbeziehen.

 

Wir wollen, dass unsere Schule als aktive und innovative Begegnungsstätte für Klein und Groß im Wohngebiet positiv wahrgenommen wird.

 

Wie machen wir das?

  • Die Klassenelternsprecher*innen informieren die Eltern der jeweiligen Klasse (z.B. per E-Mail, WhatsApp-Gruppe, Elternstammtische usw. – d.h. je nach Entscheidung über das Kommunikationsmedium in der Klasse) über aktuelle Geschehnisse, Entwicklungen und Vorhaben in der Schule. Protokolle der Elternratssitzungen werden auf Wunsch an die Eltern weitergeleitet.
  • Jede*r Elternsprecher*in greift die Sorgen und Probleme der Eltern auf, vermittelt gegebenenfalls und sucht mit Unterstützung durch Klassenleiter*in und Schulleitung nach gemeinsamen, konstruktiven Lösungen.
  • Der Elternrat unterstützt gemeinschaftsbildende Aktionen, wie z.B.: Schul-/ Hortfeste/ Kulturveranstaltungen (Fasching, Vorlesetag, Weihnachtsfeiern, Osterbasteln), Projekttage, Tag der offenen Tür, „Eltern-Cafe“, Altpapiersammelaktionen usw. Die Klassenelternsprecher*innen motivieren und aktivieren „ihre“ Eltern, die jeweiligen Aktionen zu unterstützen, vorzubereiten, mitzugestalten und durchzuführen.

Elternrat (SJ 22/23)

 

Vorsitz des Elternrates: Frau Kaden

stellv. Vorsitz des Elternrates: Frau Heilmann, Frau Pantel

 

1a     - Frau Näser, Frau Kunz                                                          1b   - Frau Täge, Frau Zschörnig                                      1c   - Herr Kuntze, Frau Röhl

2a     - Frau Pantel, Frau Frommherz                                          2b   - Herr Feustel, Frau Schurzmann 

3a     - Frau Wallinger, Frau Lange/ Frau Müller                    3b   - Herr Fritzsch, Frau Zeidler/ Frau Hoffmann

3Ia    - Herr Schilling, Frau Kreideweiß/ Frau Gogsch       3Ib  - Herr Müller-Hopke, Frau Grewatsch

3IIa  - Frau Heilmann, Frau Irmscher

4a     - Frau Kaden, Frau Scholtz                                                   4b   - Frau Kupfer, Frau Baden



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9. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig

Gersterstraße 74

04279 Leipzig

+49 (0) 341 3338734-0

Unsere Schule nimmt am

"EU-Schulprogramm"

mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union teil.

Jetzt LehrerIn in Sachsen werden!!!



Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.