Fasching

Am 1.03.2017 war es mal wieder soweit und jeder Schüler(in), Lehrer(in) und Horterzieher(in) wurde aufgerufen sich nach Lust und Laune zu verkleiden, um gemeinsam den Fasching zu feiern. Der Fantasie waren keine Grenzen gesetzt und vom Feuerwehrmann, über den Indianer, zum Spezialeinsatzkommando war alles vertreten. Pünktlich 11.11 Uhr wurde der Fasching von unserer hauseigenen Hexe eröffnet. Jetzt hieß es, Zimmer erkunden und spielen was das Zeug hält. Bei insgesamt 13 Stationen wurden die Kinder bespaßt und bemalt.

Im partnerschaftlichen Wettstreit konnten sich die Kinder beim "Teppichfliesen-Ski" versuchen. Ganz genau zielen musste man an der Station "Leitergolf". Es ging darum, Bolas so zu werfen, dass sie sich um eine von drei Stangen schlingen.

In einem weiteren "Wurfzimmer", kam die Dartscheibe besonders gut an. Zusätzlich mussten kleine Wurfsäcke zielgenau geworfen werden.

Die Station "Ballon über die Schnur" überraschte mit Spiel, Spaß und Musik. Das Spiel beschäftigte sich damit, so viele Luftballons wie möglich über eine gespannte Schnur zu befördern. Begleitet wurde dies mit gesunden Snacks. Bei der Stuhlpolonaise ging es lustig her. Wer schnell und flink war, hatte es nicht schwer. Die Besten hatten es besonders gut, denn Preise gab es mehr als genug.

In einer unserer Kreativzimmer wurden zahlreiche Mäuseköpfe aus Papier gebastelt. Wer seinem Kostüm noch den letzten Schliff verpassen wollte, ließ sich im Schminkzimmer anmalen. Einige Stationen wurden 13.00 Uhr geschlossen, so dass es anschließend im Hort weiter ging. Durch die Unterstützung vieler Eltern mit Luftballons und Snacks, konnten wir die Flure schmücken. Tüten mit Knabberzeug wurden zubereitet und an die Kinder ausgegeben.

9. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig

Gersterstraße 74

04279 Leipzig

+49 (0) 341 3338734-0

Unsere Schule nimmt am

"EU-Schulprogramm"

mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union teil.

Jetzt LehrerIn in Sachsen werden!!!



Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.