Sport

Das Ziel unserer Kollegen im Sport ist es, in erster Linie das Interesse für Bewegungen zu wecken. Gleichbedeutend mit diesem Vorsatz und Voraussetzung für die Umsetzung, ist den Kindern Fairness und Achtung untereinander, Akzeptanz und Befolgung der Regeln zu vermitteln.

 

Spielerisch werden die Kinder ab der ersten Klasse an den Sportunterricht herangeführt. Durch unterschiedlichste Spielformen drinnen und draußen, sollen sie Spiel –und Bewegungsräume erschließen, Spielregeln kennenlernen und lernen in Gruppen zusammen zu arbeiten. Sind diese Spielformen anfänglich durch Lauf- und Haschespiele geprägt, werden Bewegungsumfänge durch bspw. Staffelläufe (-spiele) mit unterschiedlichsten Bewegungssituationen gesteigert. Ausdauerläufe in geringen Umfängen werden zusätzlich angestrebt.      

 

Leichtathletische Bewegungsformen, wie Sprinten, Springen und Werfen werden methodisch mit einfachsten Vorbereitungsübungen aufgearbeitet. An unserem alljährlichen Sportfest nehmen unsere Erst –und Zweitklässler bereits im Staffellauf teil.

 

Im Bereich Turnen liegt unser Augenmerk in den ersten beiden Schuljahren darauf, den Oberkörper auf das Halten und Stützen des Körpers vorzubereiten. Balancieren auf Bänken schult das Gleichgewicht, Seilspringen die Hand-Fuß-Koordination und das Rhythmusgefühl.

 

Dem Fangen und Werfen messen wir bereits in den ersten zwei Jahren einen großen Stellenwert bei. Über das gegenseitige Zurollen, selbstständiges Hochwerfen und Fangen und anfängliche Prellübungen, sollen die Kinder ein Gefühl für den Ball bekommen.

 

In den Klassen 3 und 4 werden unsere Schüler mit allen zur Verfügung stehenden Geräten vertraut gemacht, ihre Handhabung und der Transport ausführlich erklärt. Diese werden nun regelmäßig in den Sportunterricht einfließen. Gegenseitige Hilfe, Kooperation und Unterstützung sollten nun Teil des täglichen Sportunterrichts sein.

 

Spielformen werden so gestaltet, dass die Schüler ein Verständnis für die unterschiedlichen Spiele und Regeln entwickeln. Fang- und Wurfspiele werden intensiviert und auf die richtige Ausführung geachtet. Neue Spielideen und leichte Regeländerungen sollen von den Schülern selbstständig entwickelt werden. Motorische Fähigkeiten werden so geschult, dass sie situativ angewendet werden können.

 

Im leichtathletischen Bereich werden, speziell beim Laufen, die Umfänge gesteigert. Durch Steigerungsläufe, Dauerläufe, Bergauf- und Bergabläufe sollen die Schüler Zusammenhänge zwischen Atmung, Schwitzen, Ermüdung, Entspannung, Belastung und Wohlbefinden bewusst wahrnehmen und erfahren. Das Springen wird in verschiedensten Formen durchgeführt. Auf eine ordentliche Ausführung beim Werfen wird großen Wert gelegt. Ziel ist es die leichtathletischen Bewegungsformen Laufen, Springen und Werfen in der Grobform zu beherrschen, miteinander zu verbinden und den Zusammenhang zwischen Übung und Leistungsverbesserung zu erkennen.

 

Beim Turnen schulen wir unsere Schüler am Barren, am Boden, dem Sprung über den Hocker, der Kletterstange und am Balken. Ziel ist es, den Körper im Fliegen, Drehen und Rollen zu erleben. Durch gegenseitige Unterstützung werden an den jeweiligen Geräten einzelne Elemente und deren Verbindung geübt. Körperspannung und Kraft müssen entwickelt und zielgerichtet eingesetzt werden. In einem jährlich durchgeführten Turnwettkampf, können unsere Schüler der 3. und 4. Klassen geübte Elemente vorführen.

 

Im gymnastisch-tänzerischen Bereich versuchen wir unsere Schüler zu leichten tänzerischen Schritten zu animieren. Elemente aus verschiedensten Tänzen, wie z.B. Zumba oder Aerobic können sich darin wiederfinden. Ziel ist es, den Rhythmus zu schulen und sich im Takt zur Musik bewegen zu können. Darüber hinaus möchten wir unseren Schülern beibringen, unterschiedliche Schrittelemente miteinander zu verbinden und ihr Bewegungsverhalten zur Musik zu erweitern.

9. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig

Gersterstraße 74

04279 Leipzig

+49 (0) 341 3338734-0

Unsere Schule nimmt am

"EU-Schulprogramm"

mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union teil.

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Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.