LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche)

 

Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem Kinder mit einer diagnostizierten Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) in speziell dafür eingerichteten Klassen besonders unterrichtet werden.

 

Unter LRS ist eine Schwäche beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens bei normaler bis sehr guter Intelligenz zu verstehen. Sie ist eine Teilleistungsstörung bei normaler Intelligenz, die verschiedene Ursachen haben kann.

 

Seit Sommer 2013 ist die 9.Grundschule Stützpunktschule für LRS und bietet die Beschulung der Klassenstufe 3 über ein Dehnungsjahr an.

 

Ziel des speziellen Unterrichts ist es, den Lehrplan der dritten Klasse zu vermitteln. Voraussetzung dafür sind Kulturtechniken wie Lesen und Schreiben. Deshalb wird im ersten Schuljahr 3/I die Zuordnung der Laute zu den Buchstaben, das Erlernen der Schreibschrift sowie die Lesetechnik mit verschiedenen Methoden wiederholt. Ein ständiges Wahrnehmungstraining, wie z.B. das Training der optischen Differenzierung, spielt dabei eine wesentliche Rolle. Im Dehnungsjahr der Klassenstufe  3/II werden die Kinder so weit wie möglich an die Lehrplanziele aller dritten Klassen herangeführt, so dass sie dann in Klasse vier wieder an ihren Stammschulen unterrichtet werden können.

 

Kinder, die im Lesen und/oder Schreiben auffällig sind, werden bei uns zu einer zweitägigen Überprüfung des aktuellen Leistungsstandes eingeladen. Ziel ist es, Defizite zu erkennen und Empfehlungen für die weitere Schullaufbahn zu geben. Überprüft werden neben Lautsicherheit, Lesefähigkeit, Lesetempo und Sinnerfassung auch die Wahrnehmung der Lautsprache, lautgetreues Schreiben und die Merkfähigkeit. Die ausgebildeten Diagnostiklehrer werden dabei von einer Schulpsychologin und einem Sprachheilpädagogen unterstützt.

 

Nach Auswertung der Testunterlagen werden für jedes Kind ein Entwicklungsplan bzw. Förderhinweise erstellt, um es bei seinem entsprechenden Kenntnisstand abzuholen und gezielt zu fördern.

 

In einem Auswertungsgespräch erhalten die Sorgeberechtigten eine Empfehlung für die weitere Beschulung des Kindes. Eltern, deren Kinder in einer LRS-Klasse lernen sollen, können einen Antrag auf Beschulung  ihres Kindes stellen. Sie erhalten von unserer Schule Bescheid, ob Ihr Kind in einer der beiden LRS-Klassen unterrichtet werden kann.

 

Nach dem Motto „ Wer langsam lernt, braucht nicht mehr Druck, sondern mehr Zeit“  erhält jedes Kind enorme Zuwendung. Speziell fortgebildete Lehrerinnen vermitteln mit teils auch ungewöhnlichen Methoden, wie z.B. den Kieler Lautgebärden, den Unterrichtsstoff.

Gezielte Einzelförderung, eine höhere Anzahl an Förderstunden, geringe Klassenstärken sowie Einzelarbeitsplätze bilden den äußeren Rahmen.

Erfahrungen der vergangenen Jahr zeigen, dass viele Kinder, die unsere LRS-Klassen besucht haben, einen guten Übergang zur Klasse 4 und in die weiterführenden Bildungseinrichtungen geschafft haben. Selbst die weitere Beschulung am Gymnasium ist nicht ausgeschlossen.

9. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig

Gersterstraße 74

04279 Leipzig

+49 (0) 341 3338734-0

Unsere Schule nimmt am

"EU-Schulprogramm"

mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union teil.

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Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.