Schulassistenz

Mein Name ist Tom Berthold.
Ich habe 2016 meine Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher abgeschlossen und bin seit 2021 als Schulassistent an der 9. Grundschule tätig.
In meiner Rolle als Schulassistent unterstütze ich die Lehrkräfte beim Unterrichten, Erziehen, Beraten, Betreuen und Fördern von Schülerinnen und Schülern und entlaste sie bei außerunterrichtlichen Tätigkeiten.
Zu den Aufgaben einer Schulassistenz gehören insbesondere:

  • Mitwirkung bei der Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule
  • Ansprechperson für Schüler und Schülerinnen vor Ort
  • Teilnahme an Beratungen mit Lehrkräften, der Schulleitung, Eltern, externen Partnern und weiteren relevanten Hilfsnetzwerken
  • Unterstützung der Lehrkräfte bei allen pädagogischen Vorhaben
  • Vertiefungs- und Förderangebote außerhalb bzw. in Ergänzung zur Stundentafel
  • Durchführung von Einzel- und Gruppenunterrichtlichen Maßnahmen, wie bspw. Förderbändern, Ganztagsangeboten (GTAs) und Einzelförderungen
  • Betreuung von Klassen im gesamten Tagesablauf sowie bei Klassen- und Tagesausflügen, Betreuung der Schülerschaft während der Pausen
  • Organisatorische Aufgaben, wie bspw. die Dokumentation von Erziehungsmaßnahmen, die Erstellung von Protokollen, die Unterstützung bei Projektplanungen u.v.m.

Kontakt

E-Mail: berthold (at) 9-grundschule.lernsax.de

9. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig

Gersterstraße 74

04279 Leipzig

+49 (0) 341 3338734-0

Jetzt LehrerIn in Sachsen werden!!!

Unsere Schule nimmt am StartChancen Programm teil.

 

Das Startchancen-Programm wird durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus gefördert.



Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.