Leitung



Frau Ullmann

Frau von Rhein


(Schulleitung)

(stellv. Schulleitung)


Verwaltung

Frau Schöniger                                          (Sachbearbeiterin)

Herr Borchard

(Hausmeister)


Schulsozial-arbeiterin

Frau Schröck

Schulassistenz

Herr Berthold

Frau Melnyk


Lehrer und Erzieher

Frau Grinda                                              (Klassenlehrerin 1a)

Herr Wolf                                            (Klassenlehrer 1b)


Frau Börrnert     (Klassenlehrerin 2a)

Frau Wichmann (Klassenlehrerin 2b)


Frau Baumgart                 (Klassenlehrerin 3a)

Herr Brücke                        (Klassenlehrer 3b)

Herr Zoch                             (Klassenlehrer 3c)


Frau Reber                  (Klassenlehrerin 4a)

Herr Jakobi                         (Klassenlehrer 4b)

Frau Untheim                     (Klassenlehrerin 4c)


Frau Praedel              (Klassenlehrerin 3Ia)

Frau Hartung              (Klassenlehrerin 3Ib)


Frau Fester                 (Klassenlehrerin 3IIa)

Frau Al-Dahoodi-Kauschke (Klassenlehrerin 3IIb)


Frau Hauschild-​Wangemann (Fachlehrerin)

Frau Bohne       (Fachlehrerin)

Frau Krause  (Fachlehrerin)

Frau Lehnert       (Fachlehrerin)

Frau Vogel  (Fachlehrerin)

Frau Sadeghian (Fachlehrerin)

Frau Lehmann    (Fachlehrerin)

Frau Iartceva (Fachlehrerin)



Frau Moschner                   (Fachlehrerin)

Frau Verenych   (Fachlehrerin)


Frau Jende (Referendarin)

Frau Villmann (Referendarin)

Frau Grobbel (Referendarin)



9. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig

Gersterstraße 74

04279 Leipzig

+49 (0) 341 3338734-0

Jetzt LehrerIn in Sachsen werden!!!

Unsere Schule nimmt am StartChancen Programm teil.

 

Das Startchancen-Programm wird durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus gefördert.



Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.