Stellenausschreibung für ein Freiwilliges Soziales Jahr im Schuljahr 2026/27

Bewerbung möglich bis 30.04.2026

 

Du schließt im Sommer die Schule ab und überlegst, wie es für dich weitergeht? Du arbeitest gern mit Kindern und möchtest herausfinden, ob ein pädagogischer Beruf zu dir passt? Dann ist ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) an unserer Grundschule eine tolle Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln!

 

Deine möglichen Aufgaben:

  • Unterstützung im Unterricht und bei Aufsichten
  • Begleitung von Unterrichtsgängen und Ausflügen
  • Hilfe bei Hausaufgaben
  • Planung und Mitgestaltung von Projekten, Schulfesten, Veranstaltungen
  • Unterstützung im Leseraum
  • Einzelbetreuung und Lernförderung von Schülerinnen und Schülern
  • Durchführung eines eigenen Ganztagsangebotes
  • Mitarbeit im FreiDay

Das solltest du mitbringen:

  • Interesse an der Arbeit mit Kindern
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Engagement und Teamfähigkeit
  • Offenheit für neue Erfahrungen 

Das bieten wir dir:

  • wertvolle Einblicke in den Berufsalltag von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften
  • ein unterstützendes und freundliches Team
  • einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag
  • die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen und neue Fähigkeiten zu entdecken

 

Wenn du Lust hast, Kinder auf ihrem Lernweg zu begleiten und mit uns den Schulalltag zu gestalten, sende deine Bewerbung ans Sekretariat. Bedenke, dass du dich parallel auch beim Träger (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung) bewerben musst. Der Bewerbungszeitraum für das Schuljahr 2026/27 beginnt am 5. Januar und endet am 30. April 2026.


9. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig

Gersterstraße 74

04279 Leipzig

+49 (0) 341 3338734-0

Jetzt LehrerIn in Sachsen werden!!!

Unsere Schule nimmt am StartChancen Programm teil.

 

Das Startchancen-Programm wird durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus gefördert.



Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.