Streitschlichter

Quelle: https://grosseltern-magazin.ch/dossier-wenn-kinder-streiten/

Das Projekt „Streitschlichter“ an Leipziger Grundschulen ist eine wichtige Initiative zur Förderung eines friedlichen und respektvollen Miteinanders im Schulalltag. Ziel ist es, Kinder frühzeitig darin zu stärken, Konflikte eigenständig und gewaltfrei zu lösen. Ausgewählte Schülerinnen und Schüler werden dabei zu sogenannten Streitschlichtern ausgebildet und übernehmen eine vermittelnde Rolle bei Auseinandersetzungen unter Gleichaltrigen.

In speziellen Schulungen lernen die Kinder, aktiv zuzuhören, neutral zu bleiben und gemeinsam mit den Streitparteien Lösungen zu erarbeiten. Dabei stehen Empathie, Fairness und gegenseitiger Respekt im Mittelpunkt. Die Streitschlichter helfen ihren Mitschülerinnen und Mitschülern, ihre Gefühle auszudrücken und Konflikte aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten. Dies trägt nicht nur zur Deeskalation bei, sondern stärkt auch soziale Kompetenzen und das Verantwortungsbewusstsein.

Das Projekt wirkt sich positiv auf das Schulklima aus: Konflikte werden seltener gewaltsam ausgetragen, und die Kinder erleben, dass ihre Anliegen ernst genommen werden. Zudem entlastet es Lehrkräfte, da viele kleinere Streitigkeiten eigenständig geklärt werden können. Insgesamt leistet das Streitschlichter-Programm einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und fördert ein harmonisches Zusammenleben in der Schule.

 


9. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig

Gersterstraße 74

04279 Leipzig

+49 (0) 341 3338734-0

Jetzt LehrerIn in Sachsen werden!!!

Unsere Schule nimmt am StartChancen Programm teil.

 

Das Startchancen-Programm wird durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus gefördert.



Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.