Erster FreiDay - Präsentationstag

Am 02.02.2024 feierten wir unseren ersten FreiDay - Präsentationstag. An diesem Tag wurden all die wundervollen Projekte vorgestellt, die in den letzten Wochen an den FreiDays entstanden sind. Ob Müllverschmutzung oder bedrohte Tierarten - jedes vorgestellte Thema war liebevoll gestaltet und sollte uns bewusst machen, wie wichtig es ist, für unsere Umwelt etwas zu tun.

Wir stehen als Menschheit vor großen Herausforderungen: die gerechte Verteilung von Ressourcen, das Überwinden der Klimakrise und die Herstellung von Chancengleichheit sind nur einige davon. Um den Problemen unserer Zeit aktiv begegnen und ihnen Lösungen entgegensetzen zu können, bedarf es junger Menschen mit starken Persönlichkeiten, die sich durch Mut und Verantwortungsbewusstsein auszeichnen.

Hierfür müssen wir auf Probleme aufmerksam machen und schon  in der Grundschule die Basis für ein verantwortungsvolles Miteinander legen. Egal wie groß oder klein das Projekt auch sein mag - eine Idee beginnt als kleiner Keim und kann sich durch sorgfältige Betreuung und unermüdlichen Einsatz zu etwas ganz Besonderem entwickeln!

Wir danken allen Kindern für ihre überragenden Ideen, die tolle Umsetzung und den Mut auch bei Schwierigkeiten nicht aufzugeben!

Weiterhin danken wir auch den zahlreichen Eltern, die sich trotz der Präsentationszeit im Vormittagsbereich die Zeit genommen haben, um an dieser phantastischen Vorführung teilzunehmen und die Ideen ihrer Schützlinge zu bestaunen.

Wir freuen uns auf die nächsten FreiDay-Projekte mit euch und auf viele kommende Präsentationstage!!!

9. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig

Gersterstraße 74

04279 Leipzig

+49 (0) 341 3338734-0

Unsere Schule nimmt am

"EU-Schulprogramm"

mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union teil.

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Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.