Leitung

Frau Ullmann

(Schulleitung)


Verwaltung

Frau Wesarg                                          (Sachbearbeiterin)

Herr Borchard

(Hausmeister)


Schulsozialarbeiterin

Frau Schröck

Schulassistent

Herr Berthold


Lehrer und Erzieher

Frau Börrnert     (Klassenlehrerin 1a)

Frau Wichmann (Klassenlehrerin 1b)


Frau Sadeghian                 (Klassenlehrerin 2a)

Herr Brücke                        (Klassenlehrer 2b)

Herr Zoch                             (Klassenlehrer 2c)


Frau Kleinschmidt           (Klassenlehrerin 3a)

Herr Jakobi                         (Klassenlehrer 3b)

Frau Untheim                     (Klassenlehrerin 3c)


Frau Grinda                                              (Klassenlehrerin 4a)

Herr Wolf                                            (Klassenlehrer 4b)


Frau Fester          (Klassenlehrerin 3Ia)

Frau Al-Dahoodi-Kauschke (Klassenlehrerin 3Ib)


Frau Praedel       (Klassenlehrerin 3IIa)

Frau Hartung         (Klassenlehrerin 3IIb)


Frau Hauschild-​Wangemann (Fachlehrerin)

Frau Bohne       (Fachlehrerin)

Frau Krause  (Fachlehrerin)

Frau Lehnert       (Fachlehrerin)

Frau Tetzel  (Fachlehrerin)

Frau Baumgart (Fachlehrerin)

Frau Lehmann    (Fachlehrerin)

Frau Ullrich (Fachlehrerin)



Frau Moschner                   (Fachlehrerin)

Frau Verenych   (Fachlehrerin)

Frau Rundo                          (Fachlehrerin)

Frau Iartceva (Fachlehrerin)


Frau Melnyk (Schulassistentin)

Herr Herzstell                   (Referendar)

Frau Richter (Referendarin)

Frau Siebeneich (Referendarin)


Frau Eulitz (Fachlehrerin)


9. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig

Gersterstraße 74

04279 Leipzig

+49 (0) 341 3338734-0

Unsere Schule nimmt am

"EU-Schulprogramm"

mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union teil.

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Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.