Das Projekt

Streitigkeiten gibt es wohl an jeder Schule, so auch an der 9. Grundschule in Leipzig.

Darum haben wir nach Wegen gesucht, die Kinder zu befähigen ihre Konflikte mit Worten, statt mit Gewalt zu lösen. Das Projekt „Kinder lösen Konflikte selbst“ ist ein Programm zur Prävention gegen Gewalt und unterstützt die friedliche Lösung realer Konflikte mit seinen Möglichkeiten der Intervention. Es bietet in einem strukturierten Trainingsprogramm feste Sprach- und Handlungsmuster zur friedlichen Konfliktlösung an. Die Konfliktbearbeitung wird nicht den Erwachsenen überlassen, sondern die Kinder lernen zunehmend selbstständig und eigenverantwortlich ihre Konflikte zu lösen. Die Schüler erhalten einen Leitfaden mit einem festen Ablauf. Hiermit lernen die Schüler im Konfliktfall selbstverantwortlich ihren Streit konstruktiv zu bearbeiten. In diesem Prozess machen sie sich gegenseitig kreative Lösungsvorschläge, handeln im Dialog für beide Seiten akzeptable Ergebnisse aus und schreiben sie in einer gemeinsamen Vereinbarung auf. Dabei lernen sie, Gesprächsregeln einzuhalten, den eigenen Streitanteil zu benennen und über die eigenen Gefühle zu sprechen.

Die Ausbildung

Die Ausbildung unserer ersten Streitschlichter fand vom 08.09. bis 09.09.2016 im SPZ in der Friederikenstraße in Leipzig statt. Hier lernten die Streitschlichter in Rollenspielen, wie sie ihren Leitfaden anwenden können und wie sie sich in schwierigen Situationen verhalten sollten.

Seit dem Schuljahr 2016/2017 sind die Streitschlichter Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler auf der Hofpause und sind dabei mit ihren Streitschlichterwesten gut sichtbar unterwegs. Sie bieten eine „Ersthilfe“ im Streitfall an und finden in schweren Fällen mit Hilfe der verantwortlichen LehrerInnen und ErzieherInnen eine für alle beteiligten Parteien gut annehmbare Lösung.

 

9. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig

Gersterstraße 74

04279 Leipzig

+49 (0) 341 3338734-0

Unsere Schule nimmt am

"EU-Schulprogramm"

mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union teil.

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Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.